Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung (Frau Rüssmann und Frau Sattler)

Wir sind zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen berechtigt, sofern eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Um dieses abzuklären führen wir vor der eigentlichen Behandlung zunächst bis zu drei psychotherapeutische Beratungsgespräche und bis zu vier probatorische Sitzungen durch. Die Kosten für diese Diagnose Sitzungen werden von der Krankenversicherung übernommen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe (Frau Sattler)

Auch die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten ganz oder teilweise – in Abhängigkeit vom Versichertentarif des Patienten. Sie können dies vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung erfragen.  Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine Kostenzusage von Ihrer Krankenversicherung zu erhalten. Ich berechne für eine Therapiestunde den 3,0-fachen Satz, was 131,15 € entspricht.

Selbstzahler (Frau Sattler)

Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selbst tragen. Eine Stunde (60 Minuten) kostet derzeit 153,- €.